Bezahlbare Krankenkassenprämien – ein Trugschluss!
Fast als Nebengeräusch des Energiegesetzes geht die kantonale Vorlage „Bezahlbare Krankenkassenprämie für alle“ unter.
Ich nehme es gleich vorweg: Diese Initiative, welche horrende Mehrkosten im Bereich der Prämienverbilligungen bedeutet, wurde im Grossen Rat mit 93 zu 30 Stimmen verworfen.
Selbstverständlich haben wir ein Kostenproblem bei den Prämien für die Krankenversicherungen, aber dieses kann nicht mit der Verteilung weiterer Mittel in Millionenhöhe zugeschüttet werden! Hierzu braucht es auf Bundesstufe intelligentere Massnahmen, wie die Vereinfachung der Finanzströme, die Einschränkung des Leistungskataloges oder die Auflösung des Vertragszwanges. Auch auf kantonaler Ebene muss man versuchen die Kosten in den Griff zu kriegen. Mit der einberufenen Task Force «Gesundheitswesen» von Regierungsrätin Franziska Roth und den darin beteiligten Personen, sucht man nun auf kantonaler Ebene nach Entlastungsmassnahmen.
Die Initiative will den Kreis der Anspruchsberechtigten auf Prämienverbilligung massiv ausweiten - und den Beitrag des Kantons an die Prämienverbilligung auf 80% des Bundesbeitrages fixieren, was gegenüber heute zu Mehrkosten von 60-70 Millionen CHF oder 4 Steuerprozente führen würde, und dies Jahr für Jahr. Alleine diese Tatsache in der heute schwierigen Finanzsituation des Kantons (Jahresdefizit von über 200 Mio.) zeigt, dass diese Forderung unrealistisch ist. Eine Ausweitung der Prämienverbilligungen führt unweigerlich entweder zu Steuererhöhungen oder zu Einsparungen bei anderen Staatsaufgaben. Man darf nicht vergessen, dass bereits heute sehr viele Personen Prämienverbilligungen beziehen können.
Im Jahr 2016 waren es gemäss dem Jahresbericht des Kantons 168'180 Personen oder rund 25% der Bevölkerung. Die Initianten weigerten sich wegen ihrer Initiative Sparmöglichkeiten aufzuzeigen, da es dann nämlich sensible Bereiche betreffen würde, wie zum Beispiel das Bildungswesen. Die Initiative orientiert sich zudem am alten Einführungsgesetz zum KVG, welches 2016 revidiert wurde. Dort hat der Grosse Rat mit 118 zu 11 das neue Gesetz angenommen – ohne Referendum. Die Forderung, dass tiefere Einkommensklassen mit Prämienverbilligungen stärker zu entlasten sind, wurde bereits dort umgesetzt. Ebenso die Forderung, dass das steuerbare Einkommen um Steuerabzüge zu bereinigen ist, welche die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht tangieren, ist umgesetzt. Das neue kantonale Gesetz zum KVG sorgt damit dafür, dass die Prämienverbilligungen inskünftig bedarfsgerechter ausgerichtet werden. Die Prämienbelastung einkommensschwächerer Haushalte wird heute durch eine ausreichend hoch bemessene Prämienverbilligung minimiert. Der Grosse Rat legt zudem die betreffenden Parameter neu jedes Jahr wieder fest und man kann jährlich reagieren. Die Initiative ist somit in meisten Teilen bereits überholt und veraltet. Nicht vergessen darf man in diesem Zusammenhang, dass auch für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung bereits Spezialtarife bei der Krankenkasse gelten. Aus all diesen Gründen ist die vorliegende Initiative mit einem „Nein“ abzulehnen.
Manuel Tinner, Döttingen, SVP-Grossrat