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SVP-Auftakt 2026 mit Erläuterungen zum Vertragspaket EU-Schweiz

Die SVP Bezirk Zurzach hat die Bevölkerung zu einem Informationsabend über das Vertragspaket der EU und der Schweiz begrüsst.
So ging es am Donnerstagabend bei der Kalt AG in Leibstadt um Information und die Beantwortung von Fragen.
Hauptredner waren die Nationalräte Franz Grüter, Benjamin Giezendanner & Gregor Rutz.

Bilaterale III könnten Selbstbestimmung einschränken

Quelle: Botschaft vom 21.02.2026 (es)

Begrüssung durch den Bezirksparteipräsidenten Hansjörg Erne

Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union waren historisch nie linear, aufgrund der starken Autonomieidentifizierung der Schweizer Bevölkerung und der Angst vor einer Unterdrückung durch die europäischen Institutionen; dies scheint sich auch in Zukunft nicht zu ändern. Im Jahr 1992 wurde das EWR-Abkommen mit 50,3 Prozent abgelehnt. Acht Jahre später wurde der erste bilaterale Vertrag präsentiert, der auch vom Volk angenommen wurde, ebenso wie der zweite. Nun ist die Rede von einem dritten bilateralen Vertrag und davon, welche Auswirkungen dieser haben könnte.

Grossräte Hanspeter Suter & Hansjörg Erne, Nationalräte Gregor Rutz, Franz Grüter & Benjamin Giezendanner

Wachsende Bürokratie

Franz Grüter betonte am Anfang seiner Rede, dass die Europäische Union viel höhere Schulden habe als die Schweiz, nämlich mehr als 14,82 Billionen Franken im Vergleich zur Schweiz, die 140 Milliarden Franken schulde. Dieser rund 100-mal grössere Schuldenbetrag verteilt sich immerhin auf 27 EU-Länder.
Daraufhin wurde die wachsende Bürokratie der EU angesprochen, die auch die Schweiz belasten könnte. Als Beispiel wurde der dritte bilaterale Vertrag gezeigt, der über 2000 Seiten lang ist – ein Umfang, den Kritiker als Zeichen überbordender Bürokratie werten. Kritisiert wird, dass die Bundesräte beim letzten bilateralen Vertrag nur eine Zusammenfassung gelesen und daraufhin abgestimmt haben. Dies erschwert jedoch die Arbeit der Parlamentarier und Bundesräte, die sich Zeit nehmen müssten, um den Vertrag gründlich zu studieren. Zusätzlich steigt die bürokratische Arbeit auch für Unternehmen, da sie neue Richtlinien erhalten und selbst mehr Berichte schreiben müssen.
Was enthält nun der neue bilaterale Vertrag? Er besteht aus zwei Teilen: dem institutionellen Teil und dem Weiterentwicklungsteil. Der erste Teil beinhaltet Abkommen über die Personenfreizügigkeit, Agrarprodukte, den Land- und Luftverkehr und die Produktzulassung sowie die Teilnahme an EU-Programmen für Forschung, Bildung, Jugend, Sport und Kultur als auch die Verstetigung des Kohäsionsbeitrags. Der zweite Teil beinhaltet Abkommen über Strom, Lebensmittel und Gesundheit.

Drohender Autonomieverlust

Die Europäische Union ist stark auf einen Binnenmarkt mit einheitlicher Rechtsordnung fokussiert, um für Rechtssicherheit zu sorgen und einen dynamischen Effekt zu erzielen. Nun kritisiert Gregor Rutz, dass dies dazu führen könnte, dass die Schweiz kein Mitspracherecht darüber habe, was sie annehmen will und was nicht, und somit mit einem Autonomieverlust rechnen müsse. Er kritisiert zudem, dass der Nationalrat, dessen Aufgabe die Gesetzgebung ist, ungeklärte Mitwirkungsmöglichkeiten habe, was diesen rechtsverbindlichen Vertrag angehe.
Ein wichtiger Anhaltspunkt, der angesprochen wurde, ist der Effekt der Verträge auf die direkte Demokratie. Die direkte Demokratie bleibt zwar formell bestehen, jedoch muss die Schweiz bei einer Weiterentwicklung des europäischen Rechts dieses dynamisch übernehmen, wenn sie den Marktzugang behalten will, was auch heute der Fall ist. Dies bedeutet, dass das Volk weiterhin abstimmen kann; jedoch könnte es aussenpolitische Konsequenzen haben, wenn die Entscheide nicht EU-konform sind. In den Verträgen steht nichts über einen Abbau des direktdemokratischen Instruments. Nationalrat Gregor Rutz meint, dass dies noch folgen könnte.


Nach seinen beiden Kollegen kam dann auch Benjamin Giezendanner zu Wort, der sich auf das Strom- und Landverkehrsabkommen sowie auf das Daueraufenthaltsrecht fokussierte. Beim Stromabkommen warnt der Nationalrat vor Preiserhöhungen und dem Verlust der Unabhängigkeit im Bereich der Produktion, und beim Landverkehrsabkommen weist er auf eine Gefährdung des Taktfahrplans hin, zum Beispiel bei freier Fahrt ausländischer Anbieter, was zu Unpünktlichkeit führen könnte. Bei Letzterem besteht die Sorge, dass die Einwanderung steigen und die Belastung des Sozialhilfesystems zunehmen könnte.

Fragen aus der Bevölkerung

– Ist die Schweiz das einzige Land, das solche Verträge hat? – Die Antwort lautet nein, da Kanada, China, Indien, Grossbritannien und andere Länder ähnliche Verträge haben.
– Der Vertrag ist ein Marktdominierungsinstrument. Was sagt die EU dazu? Kann sich die Schweiz beschweren? Europäische Regulationen sind recht strikt, weshalb Beschwerden erschwert werden. Wie geht es weiter mit dem Transport? Würden ausländische Fahrzeuge Waren durch die Schweiz transportieren? – Das ist schon heute der Fall durch sogenannte Kabotage, den entgeltlichen Transport von Gütern oder Personen innerhalb eines Staates durch ein Unternehmen mit Sitz im Ausland. Im EU-Strassengüterverkehr sind nach einer grenzüberschreitenden Fahrt bis zu drei Kabotage-Fahrten innerhalb von sieben Tagen erlaubt, was auch die Schweiz im Laufe der Zeit übernehmen würde. Bei Weigerungen wäre mit Folgen zu rechnen.
– Was ist die Alternative und was passiert danach? Was passiert bei einer Ablehnung? – Es würde nicht unbedingt einfacher werden, und die Schweiz könnte kurzzeitig in eine schwierige Situation kommen; jedoch sei eine Ablehnung langfristig geschickt. Zusätzlich könnte es für einige Unternehmen ein Nachteil sein, wenn die Bilateralen III nicht angenommen werden, doch Gregor Rutz meint, dass es für die Schweizer Gesamtheit trotzdem besser wäre.
– Sind andere Parteien gegen den Vertrag? – Die SVP ist geschlossen gegen den Vertrag. Unterstützung erhält sie laut den Veranstaltern von der Allianz Kompass Europa und von Autonomiesuisse. Zusätzlich könnte die Mitte möglicherweise ebenfalls gegen den Vertrag sein, jedoch ist dies nicht ganz sicher.
Nachdem alle Fragen beantwortet waren, folgte ein Apéro. Die Veranstaltung hat einen umfassenden Einblick gegeben in die kritische Haltung der Referenten gegenüber dem Vertragspaket; eine Darstellung möglicher Befürworterpositionen oder positiver Aspekte des Vertrags erfolgte an diesem Abend nicht.
Eventuell findet die Volksabstimmung über die Bilateralen III am 19. März 2028 statt. Die Bevölkerung wird ermutigt, zu wählen und ihre Zukunft in die Hand zu nehmen.

Vielen Dank dem Gastgeber Lukas Kalt

Inhaber und Geschäftsführer, Verkauf

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SVP Bezirk Zurzach
Hansjörg Erne
Präsident
076 574 21 40
hansjoerg.erne@hagenfirst.ch

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